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als Zusatz zur deutschen Fassung des internationalen Regelwerks für Finswimming
In Übereinstimmung mit dem Beschluss des CMAS Vorstandes (BoD 172 vom
18.02.2011), anerkannt von der CMAS Hauptversammlung am 21.05.2011 wird vom VDST als Zusatz zur deutschen Fassung des internationalen Regelwerks für
Finswimming ab dem 1. Januar 2012 folgende Regelung – die Schwimmanzüge
betreffend – beschlossen:
A) Aufhebung der Ergänzung „Generellen Verbots von Schwimmanzügen für
VDST-Wettkämpfe im Finswimming vom 09. Februar 2009“ der
Wettkampfordnung.
B) Übernahme der Regelung der CMAS für Schwimmanzüge (siehe CMAS –
Schreiben 30. Juni 2011, RF. 452/xs/2011) in der deutschen Übersetzung ab
dem 01. Januar 2012:
weitere Erläuterungen im Dokument "Schwimmanzugregelung ab 2012" ![]()




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