Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gemäß Beschluss des VDST-Vorstandes vom März 2011 obligatorische Voraussetzung für die Lizenzerteilung bzw. Lizenzverlängerung aller beim VDST tätigen Tauchlehrer/Tauchlehrerin, Trainer/Trainerin und Jugendleiter/Jugendleiterin.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist zur freien Verwendung nutzbar.
Selbstverpflichtung_gegen_Gewalt.pdf Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als Voraussetzung für Lizenzerteilung/-verlängerung | 152 K |

Auszug aus dem Vorstandprotokoll vom März 2011, TOP 5a
Beschluss: "Der Vorstand beschließt, die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ab sofort auf alle vom VDST lizenzierten Personen, soweit sie Tauchlehrer/Tauchlehrerin, Trainer/Trainerin, Jugendleiter/Jugendleiterin sind, anzuwenden, so dass diese zur Abgabe der nachstehenden Selbstverpflichtung vor Ausstellung der Neulizenz bzw. der Verlängerung verpflichtet werden. Der Vorstand empfiehlt dringend die Verwendung dieser Erklärung in allen Bereichen des Verbandes, seiner Landesverbände und der Vereine, wenn weitere Personen mit Betreuungsaufgaben im Kinder- und Jugendbereich betraut werden."




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