Der Verband Deutscher Sporttaucher
Der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) ist eine Vereinigung der Landesverbände und Vereine, in denen Tauchsport betrieben wird. Er hat seinen Sitz und seine Bundesgeschäftsstelle in Offenbach am Main und ist ein rechtsfähiger und eingetragener Verein.
Der VDST ist die einzige zugelassene Vertretung in Deutschland der CMAS (Confederation Mondiale Des Activites Subaquatiques), die wiederum eine der größten und bedeutensten internationalen verbandlichen Sporttauchvereinigungen ist. Er vertritt dort die Interessen des Sporttauchens der Bundesrepublik Deutschland.
Der VDST ist als gemeinnützig anerkannt und hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Organe:
Die Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung (MV) sind alle VDST-Sporttauchvereine aus Deutschland repräsentiert. Die MV ist das höchste Gremium des Verbandes. Sie befasst sich vornehmlich mit den grundlegenden Verbandsfragen, bestimmt über Grundsatzpositionen, etc. und tagt mindestens ein Mal im Jahr. Die Mitgliederversammlung wählt zudem alle vier Jahre den gesamten Vorstand des Verbandes.
Der Vorstand
Der aus zwölf Personen bestehende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Präsident
- Vizepräsident Finanzen (Stellvertreter des Präsidenten)
- Vizepräsident (Stellvertreter des Präsidenten)
- Leiter des Fachbereiches Ausbildung
- Leiter des Fachbereiches Leistungssport
- Leiter des Fachbereiches Recht und Versicherungen
- Leiter des Fachbereiches Tauchmedizin
- Leiter des Fachbereiches Umwelt und Wissenschaft
- Leiter des Fachbereiches Visuelle Medien
- Leiter des Fachbereiches Presse
- Leiter des Fachbereiches International, CMAS
- Bundesjugendwart
Der Vorstand tagt mindestens zwei Mal im Jahr und leitet den Verband im Rahmen der Satzung sowie auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; er führt die Geschäfte des VDST und verwaltet dessen Vermögen. Dazu unterhält der Verband eine Bundesgeschäftstelle, die dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB unmittelbar untersteht.
Das Präsidium
Das Präsidium des VDST - gleichzeitig der Geschäftsführende Vorstand nach § 26 BGB - besteht aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten. Dieses Gremium ist vor allem für die Führung der laufenden Geschäfte, der konkreten Umsetzung z.B. der Vorstandsbeschlüsse und der Überwachung der Geschäftsstelle zuständig und tagt je nach Bedarf mehrmals im Jahr auch sehr kurzfristig.
Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung verantwortet in der Bundesgeschäftstelle die die Ausführung und Umsetzung der Aufträge und Beschlüsse des Vorstandes sowie das Management der Bundesgeschäftsstelle.




VERBAND DEUTSCHER SPORTTAUCHER