Leitlinien für einen umweltverträglichen Tauchsport
Der VDST hat als einer der ersten Sportverbände Leitlinien für einen umweltverträglichen Sport erarbeitet und im November 1996 in der VDST-Mitgliederversammlung in Mainz beschlossen. Mit diesen Leitlinien sind alle Taucher angehalten, ihren Natursport so auszuüben, dass in allen Lebensräumen, in denen getaucht wird, kein Schaden entsteht und Tiere, Pflanzen, geologische Formationen und archäologische Objekte erhalten bleiben.
Die Leitlinien im Detail
§ 1 Nachhaltigkeit des Tauchsports
Tauchsport muss so ausgeübt werden, dass in allen Lebensräumen, in denen getaucht wird, kein gravierender und /oder dauerhafter Schaden entsteht und Tiere, Pflanzen, geologische Formationen und archäologische Objekte erhalten bleiben. Kommerzielle oder persönliche Interessen sind keine Legitimation zur Zerstörung der Natur; sie sind dem Umweltschutzgedanken nachzuordnen.
§ 2 Ausbildung, die die Umweltverträglichkeit des Tauchens sicherstellt
Die Ausbildung der Taucher/innen muß so strukturiert sein (und durchgeführt werden), daß sie nur dann in Freigewässern tauchen dürfen, wenn sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (z.B. exaktes Tarieren), die sicherstellen, daß eine übermäßige und dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensräume nicht zu erwarten ist; dies gilt in besonderem Maße für die Anfängerausbildung. Dazu ist es unerläßlich, daß die Ausbilder sich mit dem Gedanken des umweltverträglichen Tauchens uneingeschränkt identifizieren und als gutes Beispiel vorangehen.
§ 3 Information - Mittel zur Minimierung von Schäden
Um sicherzustellen, daß in dem gewählten Tauchgewässer nicht aufgrund regionaler, lokaler und/oder saisonaler Besonderheiten sowie durch die Art des Tauchgangs (z.B. zur Ausbildung) eine Beeinträchtigung der Umwelt durch das Tauchen auftreten kann, muß sich der Taucher vorher informieren. Diese Informationspflicht ist eine Holschuld. Die Taucher haben sie selbst einzubringen.
§ 5 Die Verantwortung des Tauchsports bezieht die Ufer mit ein
Die Taucher haben sicherzustellen, daß durch ihre Sportausübung generell keine vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt, z.B. durch Geräusche, Abgase, kurz- oder langfristige Flächenversiegelung und sonstige Umweltstörungen auftreten. Auch die Gewässeranrainer sind ein Teil der Umwelt und haben den berechtigten Anspruch, nicht belästigt zu werden.
§ 6 Bioindikatoren
Taucher sollten so ausgebildet sein (z.B. durch die Teilnahme an Umwelt - Spezialkursen), daß sie in der Lage sind, negative Veränderungen in einem Lebensraum, in dem sie tauchen, zu erkennen, aufzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen. (Der VDST z.B. unterstützt diese Bemühungen durch Umweltfachleute in den Ländern und auf Bundesebene.)
§ 7 Die Verantwortung für andere
Tauchsportler sollten sich verpflichtet fühlen, andere Sportkameraden zu umweltverträglichem Verhalten anzuhalten und ihre Einflußmöglichkeiten nutzen, grobe Verstöße gegen die Regeln des umweltverträglichen Tauchens und mutwillige Zerstörung der Natur durch andere zu unterbinden.
Unsere Leitlinien gibt es als Download (einfach die Bilder anklicken und speichern) oder als gedruckte Postkarten und Poster, die gegen Porto erhältlich sind - nehmen Sie gleich Kontakt auf.
Leitlinien als Download
Leitlinien_umweltvertraeglicher_Sport.pdf Leitlinien für einen umweltverträglichen Tauchsport (Stand 1996) |


















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