VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen während Corona

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VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen

Liebe Athletinnen, liebe Athleten,
liebe Trainerinnen und Trainer,

die CMAS überraschte mit der Ankündigung, im Oktober 2020 europäische Titelkämpfe im Finswimming stattfinden zu lassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten internationalen Wettbewerbe durch die nationalen und internationalen Sportgremien für das Jahr 2020 abgesagt bzw. ins nächste Jahr verschoben wurden, ist diese Entscheidung unseres Weltverbandes nur schwer nachvollziehbar.
Trotz allem wurde während der letzten Vorstandssitzung ein Kompromissvorschlag des Fachbereichs Leistungssport diskutiert, der in Abstimmung mit der Spartenleitung FS eingebracht wurde. Dieser sah vor, zumindest die VDST-Sportsoldaten zu den Titelkämpfen zu entsenden. Nach Abwägung aller Umstände wurde dieser Vorschlag jedoch einstimmig abgelehnt.

Folgende Gründe und Bedenken haben zu dieser Entscheidung geführt:

  1. Wir befinden uns weltweit in einer Ausnahmesituation. Niemand ist in der Lage, die weitere Ausbreitung dieser Virusinfektion vorherzusagen. Zurzeit sind die Experten zutiefst beunruhigt, da die Zahlen der Neuinfektionen weltweit rasant ansteigen. Das Auswärtige Amt empfiehlt bereits wieder, bestimmte europäische Länder nicht zu bereisen.
  2. Es ist momentan nicht möglich, einen hochwertigen nationalen Nominierungswettkampf durchzuführen. Deshalb bezog sich der Vorschlag auf die Entsendung der Sportsoldaten, deren Arbeitsauftrag das tägliche Training beinhaltet. Aber auch hier steht die Gesundheit unserer Athleten an erster Stelle.
  3. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass es innerhalb weniger Stunden massive Änderungen in den Ein- und Ausreisebeschränkungen der einzelnen Länder geben kann.
  4. Nach unserem Kenntnisstand konnten die Athleten einige europäischer Länder schon sehr zeitig zum normalen Trainingsbetrieb zurückkehren. Dies war in Deutschland aufgrund der strengen, aber notwendigen Beschränkungen nicht möglich. Damit besteht keine Chancengleichheit zwischen den Athleten.
  5. Meldeschluss ist bereits der 31.07.2020. Bei einer Meldung würde der VDST bereits finanzielle Verpflichtungen eingehen. Es ist nicht geklärt, wie und in welchem Umfang diese Gelder bei Absage der Titelkämpfe (mit der gerechnet werden muss) an den VDST zurückgezahlt werden.

All dies führte dazu, dass die Gesamtsituation von uns nicht überschaut werden kann.
Es ist uns klar, dass einige von Euch diese Entscheidung sehr bedauern werden, aber die Gesundheit jedes Einzelnen hat für uns oberste Priorität.

Bei Rückfragen stehen unser Präsident Uwe Hoffmann und auch wir zur Verfügung.

Eure Fachbereichsleitung Leistungssport
Antje C. Franke & Rüdiger Hüls