Der DOSB und die GEMA haben den Pauschalvertrag „Sport & Musik“ für 2026 bis 2029 verlängert. Der Vertrag regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in Sportvereinen und sorgt für Rechtssicherheit bei vielen Vereinsaktivitäten.
Vorteile für Vereine:
- Viele Veranstaltungen (Trainings, Feste ohne Tanz, Amateurwettkämpfe bis 1.000 Besucher etc.) sind automatisch abgedeckt.
- Keine Einzelanmeldungen bei der GEMA nötig.
- Vergünstigte Konditionen gegenüber den regulären GEMA-Gebühren.
- Weniger Verwaltungsaufwand und klare Regeln zur Musiknutzung.
- Musiknutzung auf Vereinswebseiten (z. B. Videos mit Hintergrundmusik bei Veranstaltungsberichten) ist auch abgedeckt.
Nicht abgedeckt und somit weiterhin bei der GEMA zu melden:
- Shows oder Galas mit Eintritt.
- Kurse mit externen Teilnehmern.
- Veranstaltungen mit über 1.000 Besuchern.


