Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zur VDST-Versicherung – einfach erklärt.
Fragen & Antworten zur VDST-Versicherung
Allgemeine Fragen
Als aktives Mitglied im VDST bist du automatisch versichert. Die Versicherung umfasst eine Tauchunfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Alle aktiven Mitglieder eines VDST-Vereins oder direkt beim VDST angemeldete Einzelpersonen oder Familien.
Der Schutz gilt automatisch mit deiner aktiven Mitgliedschaft im VDST – im Verein oder als Direktmitglied.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der aktiven Meldung beim VDST. Er endet mit dem Austritt aus dem Verein oder bei Direktmitgliedern zum 31.12., wenn rechtzeitig gekündigt wurde.
Ja, solange du Mitglied bleibst, bleibt auch der Versicherungsschutz bestehen.
Ja. Familienangehörige können über eine Familienmitgliedschaft versichert werden. Kinder sind bis zum 14. Lebensjahr beitragsfrei.
Am einfachsten über die VDST-App. Alternativ kannst du eine E-Mail an info@vdst.de schicken – bitte gib Name, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer an.
Die Mitgliedschaft (und damit auch die Versicherung) muss bis spätestens 30.09. schriftlich gekündigt werden – per Post, E-Mail oder Fax.
Nein. Ehrenamtliche TL sind durch die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) und die Haftpflichtversicherung des Landessportbundes abgesichert.
Im Schadensfall
Alle Formulare rund um die Versicherungen im VDST findest du mit nützlichen Erläuterungen auf der Hauptseite zur Versicherung oder als reiner Download in der Mediathek unter „Versicherung & Schadensmeldungen“.
Viele private Unfallversicherungen schließen das Tauchen aus. Die VDST-Versicherung deckt es gezielt ab.
So schnell wie möglich! Im Todesfall innerhalb von 48 Stunden. Für eine Invaliditätsleistung muss der Schaden spätestens 15 Monate nach dem Unfall gemeldet und medizinisch bestätigt sein.
- Die Unfallversicherung greift bei plötzlichen Unfällen – auch in Deutschland.
- Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland (z. B. bei Krankheit oder Unfall).
Beispiel:
Ein Mitglied stürzt im Ausland vom Fahrrad.
→ Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Akutbehandlung.
→ Die Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden.
Ja. Haftpflichtschäden durch das Halten solcher Fahrzeuge sind jedoch ausgeschlossen.
Grundsätzlich sehen die Tarifbedingungen vor, dass Aufwendungen im Rahmen eines Versicherungsfalls vom Versicherten zunächst vorzuleisten sind und anschließend im Rahmen eines Erstattungsantrages zusammen mit den Original-Rechnungen bei der EUROPA zur Erstattung im tariflichen Rahmen eingereicht werden können.
Im Falle von stationären Behandlungen kann innerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8-19 Uhr) eine direkte Kostenübernahme bei EUROPA (Tel: +49 221 5737 797) angefragt werden. Außerhalb dieser Zeiten und in Notfällen natürlich auch über die Notfall-Hotline; hier wird z.B. auch dann ein etwaig notwendiger Rücktransport abgeklärt, organisiert und direkt abgerechnet.
Beim Training im Verein greifen die Versicherungen des LSB – nicht die VDST-Versicherungen. Daher sollte sofort nach einen Trainingsvorfall dort nachgefragt werden, wie die einzelnen versichert sind. Das gleiche gilt für die Versicherungen der Trainierten; auch da bitte den LSB informieren.
Wer ist versichert – und wie?
Nein. Nur aktive Mitglieder sind über die VDST-Versicherung abgesichert.
Ja, wenn sie als aktive Mitglieder im Verein gemeldet sind. Kinder unter 6 Jahren sind über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert. Ab 6 Jahren ist auch Schnorcheln versichert, ab 8 Jahren dann das Gerätetauchen.
Ja, wenn sie Mitglied im VDST sind und ehrenamtlich ausbilden.
Ja – aber nur mit gültiger Untersuchung besteht voller Versicherungsschutz. Ab 70 Jahren ist eine gültige Untersuchung verpflichtend.
Nein, Solotauchen ist ausgeschlossen.
Ja, obwohl es nicht empfohlen wird.
Ja, sofern nach den VDST-Richtlinien getaucht wird.
Ja, wenn du ein gültiges Brevet besitzt oder dich in der entsprechenden Ausbildung befindest.
Der VDST empfiehlt für Luft-Tauchgänge eine Tiefe von maximal 40 m, beim Apnoetauchen 25 m. Entscheidend ist dein Ausbildungsstand und deine persönliche Leistungsfähigkeit.
Ja – aber nur, wenn die Wartung direkt mit einem Tauchgang in Zusammenhang steht (nicht für private Bastelarbeiten).
Ja – sofern der Verein eine Tauchkursversicherung abgeschlossen hat. Ab 2026 ist diese automatisch im Vereinsbeitrag enthalten.
Nein. Schäden an eigener oder geliehener Ausrüstung sind nicht gedeckt. Dafür brauchst du eine private Haftpflichtversicherung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Nein. Sie greift bei jeder Auslandsreise – auch wenn du nicht tauchst.
Für jede Auslandsreise bis zu 56 Tage. Eine Verlängerung ist gegen Gebühr* möglich und kann online direkt auf der Webseite der EUROPA-Versicherung abgeschlossen werden. Bei Abschluss des Online-Antrags im Feld bestehender Tarif „ERK-56“ anklicken und später bei Versicherungsnummer des ERK-56 Tarifes „GR 8300“ eintragen.
* Die Kosten findest du auf unserer Hauptseite zur Versicherung
Nein. Als VDST-Mitglied bist du ausreichend abgesichert.
Fehlt eine gültige Tauchtauglichkeit, werden Leistungen teils stark gekürzt. Ab 70 Jahren ist ein jährlicher Nachweis Pflicht.
Ja. Auch ohne klassisches Unfallereignis sind z. B. Caissonkrankheit oder Barotrauma versichert – sofern sie eindeutig tauchbedingt sind.
Ja. Medizinisch notwendige Behandlungen sind auch in Pandemiefällen abgedeckt.
Ja. Der Schutz gilt jedoch nicht in deinem Wohnsitzland und nicht in Deutschland.
Du kannst dich direkt an die EUROPA-Versicherung wenden: Tel. 0221-5737-797.
Besondere Regeln & Ausschlüsse
Nein. Der Versicherungsschutz greift nur bei Tauchgängen mit einem brevetierten Tauchpartner. Allein zu tauchen oder ohne qualifizierten Buddy schließt die Leistung aus.
Apnoetauchen: Versichert ist nur, wer nach den offiziellen VDST-Richtlinien trainiert oder taucht. Abweichende oder riskante Praktiken – z. B. extremes Statiktraining ohne Sicherung – sind ausgeschlossen.
Technisches Tauchen: Tauchgänge mit Kreislaufgeräten, Trimix oder Nitrox über 40 % sind versichert, sofern du über ein entsprechendes VDST-Brevet oder das einer anerkannten Organisation verfügst oder dich nachweislich in Ausbildung befindest. Mehr Detail hier: Versicherungsschutz für Nitrox- & Mischgastaucher
Ja – der direkte Hin- und Rückweg zu offiziellen Veranstaltungen ist versichert. Private Abweichungen (z. B. Zwischenstopp zum Einkaufen oder Cafébesuch) beenden den Schutz.
Ja – wenn sie im Rahmen einer VDST- oder Vereinsveranstaltung stattfinden. Einsätze im Auftrag Dritter (z. B. Behörden) sind jedoch nicht mitversichert.
Nur, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt – also ohne Gehalt oder Honorar. Aufwandsentschädigungen wie Unterkunft oder Verpflegung sind zulässig. Maximaldauer: 6 Wochen.
Ja – z. B. Caissonkrankheit, Barotrauma oder Trommelfellverletzungen sind versichert, auch wenn kein äußeres Ereignis (z. B. Aufprall) vorliegt.
Zusatzversicherungen & Sonderfälle
Sie deckt deine persönliche gesetzliche Haftpflicht beim Tauchen, Schnorcheln und bei der ehrenamtlichen Ausbildung ab – weltweit.
Alle Nichtmitglieder, die an Tauchkursen oder Schnuppertauchgängen eines VDST-Vereins teilnehmen – ohne Einzelmeldung. Ab 2025 automatisch im Vereinsbeitrag enthalten.
Ja. Wer als Tauchlehrer außerhalb des VDST tätig ist, kann direkt über den VDST & HDI eine eigene TL-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ja. Die VDST-Rechtsschutzversicherung greift nur beim Tauchen. Für andere Lebensbereiche solltest du eine private Police haben.

