Recht & Versicherung

Fachbereich Recht & Versicherung

Weil neben dem Spaß am Tauchen die Sicherheit eines unserer obersten Ziele ist, sichert der VDST alle Mitglieder mit vier Versicherungsbereichen vor den gewichtigsten rechtlichen und tatsächlichen Folgen z.B. von Unfällen, Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten ab. Die spezielle Absicherung im Sporttauchbereich ist auch notwendig, da Folgen des Tauchens nicht immer Bestandteil der gewöhnlichen privaten oder gesetzlichen Versicherungen sind, gerade im Unfallbereich.

Partner als Versicherer sind die HDI für die Sparten Unfall und Haftpflicht, die Europa-Versicherung für die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Roland-Versicherung für den Rechtsschutz. Daneben bietet die HDI den VDST-Mitgliedern ergänzend eine optionale Berufsunfähigkeitsversicherung oder professionelle Versicherungen für berufliche Tauchlehrer an. Hier im Kontakt mit den Versicherern für den VDST und seine Mitglieder den optimalen Versicherungsschutz bei bezahlbaren Beiträgen zu erreichen, ist eine der Aufgaben des Fachbereichs.

Alltag im VDST: Breites Spektrum an Rechtsfragen

Daneben kümmert er sich aber um weitaus mehr: Hier laufen alle Fragen innerhalb des VDST – z.B. aus dem Vorstand – und auch von Mitgliedern zusammen, die einer rechtlichen Beurteilung unterzogen werden müssen oder einer Beantwortung bedürfen. In einer immer stärker von Rechtsfragen und Rechtsmitteln durchdrungenen Gesellschaft, von der unter anderem auch das Tauchen selbst und das Vereinsleben erfasst werden, ist es ausgesprochen wichtig, kompetente Ansprechpartner aus dem juristischen Fach zu haben. Der VDST ist in der glücklichen Lage, im Fachbereich Recht und Versicherungen auf die notwendigen Fachleute – selbst Juristen, wie z. B. Rechtsanwälte mit einem breiten Netzwerk – zurückgreifen zu können.

Schwerpunkte des thematisch weiten Feldes der zu beurteilenden und zu beantwortenden Rechtsfragen kommen immer wieder aus den Bereichen des Haftungsrechtes, des Vereinsrechts (wie bspw. Satzungs- oder Befugnisfragen) oder des öffentlichen Rechts (wie die Beurteilung von Tauchver- und -geboten), immer wieder müssen auch Stellungnahmen zu gesetzlichen Vorhaben verfasst werden, die das Tauchen betreffen – z. B. »Gemeingebrauch«. Auch behördliche Anfragen zur rechtlichen Beurteilung von Tauchthemen werden vom Fachbereich regelmäßig beantwortet.

Der Fachbereich deckt hier im Großen und Ganzen das gesamte Rechtsspektrum ab, denn das Verbandsleben in seiner Gänze spiegelt das Leben der Menschen insgesamt wider. Dabei muss allerdings klar unterschieden werden zwischen einer rechtlichen Beratung oder Beurteilung eines Sachverhalts einerseits und der Rechtsvertretung (z. B. in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht) andererseits. Letzteres darf der Verband für seine Mitglieder nicht leisten.

Ansprechpartner des Fachbereich

Dieter Popel
Leiter Fachbereich Recht & Versicherung (kommissarisch)
recht@vdst.de
Mark Niederhöfer
Fragen zu Versicherung & Mitgliedschaft

Dein Ansprechpartner für alle Fragen unter 069-9819025

mark.niederhoefer@vdst.de