Natursport Tauchen

Faszinierende Natur

Tauchen ist eine faszinierende Natur-Sportart. Damit wir die Natur nicht schädigen, sollte am Anfang immer eine fundierte und sichere tauchsportliche Ausbildung stehen, sowie das Bewusstsein für ein umweltverträgliches Verhalten. Jeder Taucher sollte bei Gefahr einer nachhaltigen Schädigung von Natur oder kulturhistorischen Objekten unaufgefordert und selbstverständlich auf die Ausübung des Tauchens verzichten und seine persönlichen Interessen zurückstellen. Diese Verantwortung des Sporttreibenden beschränkt sich aber nicht nur auf das Gewässer, sondern schließt generell vermeidbare Beeinträchtigungen der Umwelt mit ein, ebenso wie das Einholen von Informationen über das Gewässer vor dem Tauchgang.

Vorträge, Seminare & Spezialkurse

Mit Vorträgen, Seminaren und GDL-Spezialkursen (SK) kannst du dich als Sporttaucher aus- und weitergebilden. Es gibt beispielsweise die verschiedensten Spezialkurse in den Bereichen Süßwasser, Meeresbiologie oder UW-Archäologie. Die meisten sind freiwillig… Die SK GDL Freshwater Biology, GDL Marine Biology und Freshwater Biology Advanced werden z.T. aber auch als Teil der weiterführenden Ausbildung für das ***Brevet und das ****Brevet, oder für Apnoeausbilder und in einigen Landesverbänden für den Trainer C durchgeführt.

Die Materialien für deine Aus- und Weiterbildung entwicklen Naturwissenschaftler und Archäologen ehrenamtlich im VDST-Bundesverband und den einzelnen Landesverbänden und führen auch die passenden Veranstaltungen durch.

Das VDST Umwelt- und Wissenschaftsteam mit seinen ehrenamtlichen Helfern und Partnern im In- und Ausland ist jederzeit kompetenter Ansprechpartner rund um Natur-, Arten-, Denkmalschutz und Unterwasserarchäologie.

Spezialkurse aus diesem Bereich

Unsere Leitlinien

…für einen umweltverträglichen Tauchsport

Schon in den 90er jahren hat der VDST, als einer der ersten Sportverbände, seine Leitlinien für einen umweltverträglichen Sport erarbeitet. Mit diesen Leitlinien sind alle Taucher angehalten, unseren Natursport so auszuüben, dass in allen Lebensräumen, in denen getaucht wird, kein Schaden entsteht und Tiere, Pflanzen, geologische Formationen und archäologische Objekte erhalten bleiben.

§ 1 Nachhaltigkeit des Tauchsports: Tauchsport muss so ausgeübt werden, dass in allen Lebensräumen, in denen getaucht wird, kein gravierender und /oder dauerhafter Schaden entsteht und Tiere, Pflanzen, geologische Formationen und archäologische Objekte erhalten bleiben. Kommerzielle oder persönliche Interessen sind keine Legitimation zur Zerstörung der Natur; sie sind dem Umweltschutzgedanken nachzuordnen.

§ 2 Ausbildung, die die Umweltverträglichkeit des Tauchens sicherstellt: Die Ausbildung der Taucher/innen muß so strukturiert sein (und durchgeführt werden), daß sie nur dann in Freigewässern tauchen dürfen, wenn sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzen (z.B. exaktes Tarieren), die sicherstellen, daß eine übermäßige und dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensräume nicht zu erwarten ist; dies gilt in besonderem Maße für die Anfängerausbildung. Dazu ist es unerläßlich, daß die Ausbilder sich mit dem Gedanken des umweltverträglichen Tauchens uneingeschränkt identifizieren und als gutes Beispiel vorangehen.

§ 3 Information – Mittel zur Minimierung von Schäden: Um sicherzustellen, daß in dem gewählten Tauchgewässer nicht aufgrund regionaler, lokaler und/oder saisonaler Besonderheiten sowie durch die Art des Tauchgangs (z.B. zur Ausbildung) eine Beeinträchtigung der Umwelt durch das Tauchen auftreten kann, muß sich der Taucher vorher informieren. Diese Informationspflicht ist eine Holschuld. Die Taucher haben sie selbst einzubringen.

§ 4 Bereitschaft zum Verzicht: Bei der Gefahr einer nachhaltigen Schädigung der Natur oder kulturhistorischer Objekte muß der Taucher – unaufgefordert und selbstverständlich – auf die Ausübung seines Sports verzichten.

§ 5 Die Verantwortung des Tauchsports bezieht die Ufer mit ein: Die Taucher haben sicherzustellen, daß durch ihre Sportausübung generell keine vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt, z.B. durch Geräusche, Abgase, kurz- oder langfristige Flächenversiegelung und sonstige Umweltstörungen auftreten. Auch die Gewässeranrainer sind ein Teil der Umwelt und haben den berechtigten Anspruch, nicht belästigt zu werden.

§ 6 Bioindikatoren: Taucher sollten so ausgebildet sein (z.B. durch die Teilnahme an Umwelt – Spezialkursen), daß sie in der Lage sind, negative Veränderungen in einem Lebensraum, in dem sie tauchen, zu erkennen, aufzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen. (Der VDST z.B. unterstützt diese Bemühungen durch Umweltfachleute in den Ländern und auf Bundesebene.)

§ 7 Die Verantwortung für andere: Tauchsportler sollten sich verpflichtet fühlen, andere Sportkameraden zu umweltverträglichem Verhalten anzuhalten und ihre Einflußmöglichkeiten nutzen, grobe Verstöße gegen die Regeln des umweltverträglichen Tauchens und mutwillige Zerstörung der Natur durch andere zu unterbinden.

Leitung des Fachbereichs Umwelt

Prof. Dr. Philipp Fischer
Fachbereichsleiter Umwelt & Wissenschaft
philipp.fischer@vdst.de
Wolfgang Schuster
Stv. Fachbereichsleiter
wolfgang.schuster@vdst.de
Thorsten Schenk-Trautmann
Stv. Fachbereichsleiter
thorsten.schenk-trautmann@vdst.de
Dr. Kerstin Reichert
LUR Sprechergruppe
kerstin.reichert@vdst.de

 

Ressorts des Fachbereichs Umwelt

Dr. Ralf Sonntag
Ressort Artenschutz
artenschutz@vdst.de
Gerd Knepel
Ressort Denkmalger. Tauchen, UW-Archäologie
archaeologie@vdst.de
Silke Oldorff
Ressort Naturschtz
silke.oldorff@vdst.de
Dr. Birgit Gieren
Ressort UW-Geologie
geologie@vdst.de