Corona: Zur Situation nach den Entscheidungen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten vom 15. April (Stand 18.04.2020)

Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA

Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA

Die Lage wird insgesamt noch als sehr kritisch eingeschätzt und alle ab Montag geltenden Erleichterungen sind weiterhin darauf ausgerichtet, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten. Allerdings ist die Lage an den Krankenhäusern in einigen Regionen zurzeit etwas entspannter und in einigen Bundesländer werden die ersten Sportstätten ab 20.4.20 wieder geöffnet.
Trotzdem rufen wir weiterhin dazu auf, auf Tauchgänge in der gewohnten Weise zu verzichten! Sofern Tauchgänge ab dem 20.4.20 durchgeführt werden, sind strenge Regeln zu beachten.
Wir haben zu unserer Erklärung vom 13.4.20 durchaus auch kritische Anmerkungen von VDST-Mitgliedern bekommen, die darauf hinweisen, dass die Gefährlichkeit und Unfallwahrscheinlichkeit von Tauchgängen mit anderen Aktivitäten im Freien vergleichbar sind.
Folgende Aspekte sind zu beachten:
  • Durch rechtliche Vorgaben können in einigen Regionen Tauchgänge verboten sein;
  • Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten;
  • Sofern eine – vielleicht auch unerkannte – COVID-19-Erkrankung durchgemacht wurde, kann Tauchen aufgrund der Veränderungen in der Lunge zu einer besonderen Gefährdung werden;
  • Das Gesundheitssystem in der Region, in der der Tauchgang geplant ist, sollte nicht besonders belastet sein;
  • Die weiteren Ausführungen der VDST-Fachbereiche Medizin und Ausbildung im Download Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020 / neue Version verfügbar) sollten unbedingt beachtet werden!
Dr. Uwe Hoffmann       Dr. Heike Gatermann
VDST-Präsident             Leiterin VDST-Fachbereich Medizin

 

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