Corona: Zeitlich befristete Regeln zur VDST-Tauchausbildung aktualisiert (Stand: 01.02.2021)

Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Zeitlich befristete Regeln zur VDST-Tauchausbildung aktualisiert

Diese Handreichung soll VDST-Tauchausbildern Hintergrundwissen vermitteln, Gründe für die fortwährenden Einschränkungen beim Tauchen im Freigewässer geben und Tipps für die (zeitlich-befristeten) Änderungen in der Tauchausbildung erläutern. Die DTSA-, Prüfer- und SK-Ordnungen bleiben im Grundsatz unverändert, werden aber in den genannten Übungen zeitlich-befristet geändert. Die unten beschriebenen Regeln haben den „gleichen Rang“ wie die genannten Ordnungen. Dies ist nun als dritte und letzte Stufe des in früheren Papieren genannten Stufenplans zu sehen.
In jedem Fall sind die jeweils aktuellen „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene zwingend zu beachten. Dabei ist auch auf den räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Bestimmungen zu achten.

Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die regionalen Vorschriften angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

[Download nicht gefunden.]

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona sind auf unserer eLearning-Plattform und hier zu finden www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/