Ob eine Satzungsänderung beschlossen wurde, es neue Ausbildungsordnungen gibt, sich Versicherungsbedingungen geändert haben oder sonstige wichtige rechtserhebliche Informationen des VDST für seine Mitglieder mitzuteilen sind: ab sofort gibt es – basierend auf der neuen Satzungsbestimmung in § 6 Ziffer IX – die Seite „Bekanntmachungen“.
Hier werden alle Neuerungen und Änderungen für alle einsehbar dargestellt werden; sozusagen das „Bundesgesetzblatt des VDST“. So kann sich jedes Mitglied immer und sofort informieren, wenn etwas rechtlich Wichtiges zu erfahren ist.


